AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TB sound & light Veranstaltungstechnik (im Folgenden „TB sound & light“) sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen einem Kunden/Mieter und TB sound & light abgeschlossen wird. Gleichgültig ob dieser die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Betreuung der gemieteten Technik durch unser Personal oder sonstige, damit in Zusammenhang stehende Leistungen, Angebote, oder rechtsgeschäftliche Erklärungen zum Gegenstand hat.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen oder rechtsgeschäftlichen Erklärungen an den Kunden/Mieter und zwar auch dann, wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zugrunde gelegt werden.
(3) Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden/Mieters gelten nur, wenn TB sound & light diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Schweigen unsererseits gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Etwaigen anderen Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden/Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Beschreibungen der Mietsache in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns das Recht vor, die Mietsache durch technisch gleichwertige Produkte zu ersetzen.
(3) Die Annahme unseres Angebotes, bzw. die Erteilung des Auftrags lassen Sie uns bitte schriftlich zukommen. Unterschreiben Sie hierzu bitte unser Angebot oder senden Sie uns ein eigenes Schreiben zu, aus dem hervorgeht, dass Sie unser Angebot annehmen. Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung/Zusendung/Übergabe der Lieferung bzw. Leistung rechtskräftig.

 

§ 3 Pflichten des Veranstalters/Mieters

(1) TB sound & light überlässt dem Mieter gegen das vereinbarte Entgelt die im Vertrag aufgeführten Mietgegenstände einschließlich Zubehör zur Nutzung im Rahmen der im Vertrag genannten Veranstaltung und Mietdauer. Die Mietsachen sind und bleiben Eigentum von TB sound & light.
(2) Sofern vereinbart, übernimmt TB sound & light ebenfalls den Auf- und Abbau und/oder die Bedienung/Betreuung, DJ Dienstleistung der gemieteten Veranstaltungstechnik gegen gesondertes Entgelt.

(3) Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung/Übergabe und endet mit dem Tage der Rückgabe an unserem Lager. Eine Terminänderung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.
(4) Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall ist TB sound & light berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen sowie Schadensersatz bzw. einen zusätzlichen Mietpreis zu fordern.

(5) TB sound & light ist berechtigt, vom Mieter Zahlung einer Kaution zu verlangen. Hierzu ist TB sound & light auch nach Abschluss des Vertrages und nach Überlassen der Mietsache berechtigt, sobald naheliegt, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, die Mietsache gegen Beschädigung und Abhandenkommen zu sichern, nicht oder nur unzureichend nachkommt. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Mietsache zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.

(6) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Mietgegenstände zu vermeiden.
(6.1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln, sie insbesondere vor Überbeanspruchung, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl in angemessener Weise zu schützen. Der Mieter ist des Weiteren bei Veranstaltungen, bei denen die Mietsachen besonderen Risiken ausgesetzt sind, (Freiluftveranstaltungen, Tanzveranstaltung, Messen und Ausstellungen etc.) dazu verpflichtet, die im Einzelfall notwendigen Schutzvorkehrungen z.B. gegen Diebstahl, Umwelteinflüsse, Regen, Erschütterungen etc.) vorzunehmen und die Mietsache ggf. zu bewachen. Der Mieter hat für eine angemessene, konstante Stromversorgung (insbesondere bei Betrieb über Generatoren) zu sorgen.

(7) Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräteversicherung ist im Mietpreis nicht mit eingeschlossen. Es obliegt dem Mieter, selbstständig eine Versicherung für die Mietsache abzuschließen, wenn er dies wünscht.
(8) Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Veranstalters/Mieters. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen.
(9) Jegliche, erforderlichen sowie vorgeschriebenen Abnahmen der Geräte, Traversen, Bühne, Technik etc. und sämtlichen eventuell notwendigen Genehmigungen hat stets der Veranstalter/Mieter zu tragen. Ferner trägt der Veranstalter/Mieter die volle Verantwortung von Schallpegelgrenzen, feuerpolizeilichen und allen weiteren gesetzlichen Auflagen.

 

§ 4 Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietung von Technik ohne Personal von TB sound & light (Dry Hire)

(1) Der Mietgegenstand wird im ordnungsgemäßen, technisch einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben und ist im selben Zustand an TB sound & light zurückzugeben. Der Mieter muss TB sound & light über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren und die Mietsache darf ausschließlich diesem Zweck entsprechend genutzt werden. Die dem Mieter überlassenen Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen müssen genau beachtet.

(2) Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Mietsachen deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Vorhandene Mängel müssen bei Übergabe gerügt und vermerkt werden. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Mieter dies TB sound & light unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.

(2.1) TB sound & light hat ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Mieter ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht zu

(3) Im Falle eines eigenmächtigen Eingriffs an der Mietsache durch den Mieter verfallen die Gewährleistungsrechte, wenn der Behauptung des Vermieters, der Mangel sei durch den Eingriff hervorgerufen worden, nicht substantiiert widersprochen wurde.
(4) Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht uns die jederzeitige Überprüfung der Mietsache während der Mietzeit.

(5) Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, TB sound & light unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die Mietsache gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

(6) Der Mieter hat TB sound & light von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass des Gebrauchs der Mietsache durch ihn gegen uns erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten, die TB sound & light zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

(7) Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin unverzüglich, in vollständigem (inkl. Klein- und Zubehörteile), sauberem und unversehrtem Zustand zurückzugeben.

(7.1) Verzögert sich das Eintreffen der Mietsache über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Pro angebrochener Tag wird eine volle Tagesmiete laut im Vertrag festgehaltener Miete berechnet. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(8) Die Rückgabe ist erst nach Überprüfung des Materials abgeschlossen. TB sound & light behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände innerhalb 3 Werktage nach der Rückgabe vor. Eine rügelose Annahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

(9) Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Haftung des Mieters bei Vermietung von Technik ohne Personal von TB sound & light (Dry-Hire)

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte durch unsachgemäße Bedienung, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

(2) Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung behandelt.
(3) Bei jeglichen Beschädigungen oder starker Verschmutzung der Mietsache, verursacht durch unsachgemäße Behandlung, mangelhaften Schutz oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter sämtliche Instandsetzungskosten, insbesondere bestehend aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweislich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.

(4) Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

 

§ 6 Haftung des Mieters bei Vermietung von Technik mit Personal von TB sound & light (mit Techniker oder DJ)

(1) Der Auftraggeber/Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt entstehen. Dazu gehören vorallem Getränke- bzw. Flüssigkeitsschäden durch Dritte/Gäste, Fehlbedienung der Technik durch Dritte/Gäste und Diebstahl von Equipment durch Dritte/Gäste auf der Veranstaltung.

(2) Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Auftraggeber/Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.

 

 

§ 7 Rücktritt vom Vertrag (Stornierung der Buchung, Ausfall des DJs)

(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich und hat in Schriftform (Email, Postweg) zu erfolgen.

(2) Bereits geleistete Anzahlungen können in keinem Fall zurückerstattet (ausgezahlt) werden. Kommt es zu einer Buchung an einen Ausweichtermin (soweit durch TB sound & light verfügbar), wird die Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet, sofern es sich um dieselbe Veranstaltung handelt.

(3) Zum Schutz vor besonders kurzfristigen Stornierungen werden dem Auftraggeber/Veranstalter folgende Ausfallkosten (Stornokosten) in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei der Berechnung der Ausfallkosten nicht berücksichtigt. (Gesamt-Auftragssumme abzüglich geleistete Anzahlung = verbleibende Auftragssumme):

- Rücktritt vor mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Rücktritt ab 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% der verbleibenden Auftragssumme.

- Rücktritt ab 20 Tage vor der Veranstaltung: 60% der verbleibenden Auftragssumme.
- Rücktritt ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 80% der
verbleibenden Auftragssumme.
- Rücktritt ab 5 Tage vor der Veranstaltung: 100% der
verbleibenden Auftragssumme.

(3) Kommt es nach Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin, können die Ausfallkosten durch TB sound & light zum Vorteil des Auftraggebers im Einzelfall gesondert verrechnet werden.

(4) Ein Rücktritt seitens TB sound & light ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesen Fällen verpflichtet sich TB sound & light für einen gleichwertigen Ersatz (Material und/oder Personal) ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu sorgen. Möchte der Auftraggeber in Folge dessen vom Vertrag zurücktreten, entfallen die oben genannten Stornokosten. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist in Notfällen möglich, wird aber vorher individuell mit dem Auftraggeber abgesprochen.

 

§ 8 Programmgestaltung / Musikauswahl / Anforderungen des DJs

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Musikwünsche beim DJ abgeben und der DJ ist bemüht, diese zur passenden Zeit in sein Programm einfließen zu lassen. Er ist allerdings auch berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste ist der DJ nicht verpflichtet, live aufzulegen. Er spielt wie vorher vereinbart leise Hintergrundmusik ab. Auch diese Hintergrundmusik zählt bereits zur vereinbarten DJ-Spielzeit.

Während der gesamten Buchungsdauer hat der Auftraggeber für eine angemessene, kostenlose Verpflegung des DJs zu sorgen. Dazu zählt die Versorgung mit unalkoholischen Getränken, sowie einer typischen Mahlzeit je nach Tageszeit. Der DJ benötigt nicht zwingend einen Platz an einem Tisch der übrigen Gäste, allerdings ist ansonsten für einen anderweitigen Sitzplatz + Tisch in der Location zu sorgen. Am DJ Pult selbst können keine Mahlzeiten verzehrt werden.

 

§ 9 Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung

TB sound & light behält es sich vor, während der Veranstaltung Bilder oder Videos aufzunehmen und diese zu Werbezwecken auf der eigenen Website oder in den sozialen Medien zu nutzen. Diese Aufnahmen können technische Aufbauten, aber auch Bilder der Location oder typische Partyfotos während der Tätigkeit als DJ darstellen.

 

 

§ 10 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht und Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TB sound & light und dem Mieter bzw. Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Bonn Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.

 

Stand: März 2023